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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,16832
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09 B ER (https://dejure.org/2009,16832)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.10.2009 - L 3 KA 73/09 B ER (https://dejure.org/2009,16832)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - L 3 KA 73/09 B ER (https://dejure.org/2009,16832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - Genehmigung der Verlegung eines Vertragsarztsitzes - Erlass - einstweilige Anordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 2 S. 4 SGG; § 12 Abs. 3 Ärzte-ZV; § 95 Abs. 7 S. 1 SGB V
    Anspruch auf vorläufige Genehmigung zur Verlegung eines Vertragsarztsitzes; Notwendigkeit einer Berücksichtigung der konkreten Versorgungslage in dem betreffenden Versorgungsbereich ("Gründe der vertragsärztlichen Versorgung") bei einer Sitzverlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Genehmigung zur Verlegung eines Vertragsarztsitzes; Notwendigkeit einer Berücksichtigung der konkreten Versorgungslage in dem betreffenden Versorgungsbereich ("Gründe der vertragsärztlichen Versorgung") bei einer Sitzverlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung der Verlegung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .

    Dies schließt zwar nicht aus, dass die Zulassungsgremien in ihre Überlegungen uU ein besonderes lokales Versorgungsbedürfnis oder die an den untersuchten Planungsbereich angrenzenden Gebiete mit einbeziehen (vgl zu Letzterem BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1) .

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .

    So folgt schon aus Wortlaut und Systematik der Ärzte-ZV, dass es bei der Beantwortung der Frage, ob Gründe der vertragsärztlichen Versorgung der Verlegung eines Vertragsarztsitzes entgegenstehen, in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich ankommt (vgl für Ermächtigungen BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 Seite 7 f; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 17 und 18) .

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90

    Ermächtigung zur Teilnahme und Widerruf der Beteiligung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09
    So folgt schon aus Wortlaut und Systematik der Ärzte-ZV, dass es bei der Beantwortung der Frage, ob Gründe der vertragsärztlichen Versorgung der Verlegung eines Vertragsarztsitzes entgegenstehen, in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich ankommt (vgl für Ermächtigungen BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 Seite 7 f; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 17 und 18) .
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09
    In einem zweiten Schritt sind dann planerische, die Sicherstellung der Patientenversorgung betreffende Umstände (vgl hierzu BSG SozR 3-5520 § 24 Nr. 4) unter Beachtung der beabsichtigen Sitzverlegung zu berücksichtigen.
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R

    Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut - Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines

    dd) Sinn und Zweck der Regelung des § 24 Abs. 7 Satz 1 Ärzte-ZV ist die Gewährleistung der Wahl des Praxisortes für Vertragsärzte in den durch die Bedarfsplanung und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung gezogenen Grenzen (vgl zu § 24 Abs. 7 Ärzte-ZV aF noch mit anderer Konnotation LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.10.2009 - L 3 KA 73/09 B ER - Juris RdNr 31) .
  • SG Marburg, 05.02.2014 - S 12 KA 36/14

    Antrag eines approbierten Psychotherapeuten auf Verlegung des Praxissitzes im

    Nach der Rechtsprechung des LSG Niedersachen im Verfahren zum Az.: L 3 KA 73/09 B ER könne der Widerspruch keinen Erfolg haben.

    27 Den Zulassungsgremien kommt bei der Prüfung der "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" ein Beurteilungsspielraum zu, da es sich letztlich um Bedarfsgesichtspunkte handelt (Vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 15.10.2009 - L 3 KA 73/09 B ER - ZMGR 2010, 44, juris Rdnr. 19).

    Maßgeblich für die Versorgungslage soll der Planungsbereich sein (Vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 15.10.2009, a.a.O. Rdnr. 19; für Ermächtigungen BSG, Urt. v. 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - GesR 2007, 71 = MedR 2007, 127, juris Rdnr. 19).

    Damit hat der Verordnungsgeber die Voraussetzung zur Praxisverlegung von einer Erlaubnisnorm mit Verbotsvorbehalt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 15.10.2009, a.a.O. Rdnr. 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.12.2010 - L 11 KA 95/10 B ER - juris Rdnr. 51) in eine Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt umgestaltet, um eine restriktivere Genehmigungspraxis herbeizuführen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 11 KA 110/13

    Drittwiderspruch gegen die Genehmigung zur Verlegung eines Vertragsarztsitzes

    Bei Klärung der Frage, ob der Verlegung eines Vertragsarztsitzes keine Gründe der vertragsärztlichen Versorgung entgegenstehen, steht den Zulassungsgremien ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Senat, Urteil vom 18.01.2012 a.a.O.; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen, Beschluss vom 15.10.2009 - L 3 KA 73/09 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15

    Anforderungen an die Entscheidung der Zulassungsgremien über die Verlegung eines

    Entscheidend für diese Bewertung ist zunächst, dass die Zulassungsgremien hier (gar) nicht ermittelt haben (vgl zu Art und Umfang der erforderlichen Amtsermittlungen bei einer Sitzverlegung LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - L 3 KA 73/09 B ER - juris mwN) , ob einer Verlegung des Vertragsarztsitzes der Astin von J. nach K. "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" entgegenstehen (oder nicht).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13

    Verlegung des Vertragsarztsitzes - Anordnungsgrund

    Zwar mag einiges dafür sprechen, dass der Antragsgegner die vom LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2009 (L 3 KA 73/09 B ER, zitiert nach juris) genannte Gesichtspunkte berücksichtigen muss.
  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 15/15
    Die Klägerin, die ihren H. Praxissitz inzwischen in die , verlegt hatte, erhob am 17. Juli 2014 Widerspruch: Ausschlaggebend sei die tatsächliche Versorgungssituation im betreffenden Planungsbereich (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - L 3 KA 73/09 B ER), wie sie sich aus dem Bedarfsplan ergebe.
  • LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    Nach der Rechtsprechung des LSG Niedersachen im Verfahren zum Az.: L 3 KA 73/09 B ER könne der Widerspruch keinen Erfolg haben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 7 KA 9/14

    Sitzverlegung in überversorgtes Gebiet

    Zwar mag einiges dafür sprechen, dass der Antragsgegner die vom LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2009 (L 3 KA 73/09 B ER, zitiert nach juris) genannten Gesichtspunkte berücksichtigen muss.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 11 KA 62/19

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Anforderung an die Verlegung eines

    a) Maßgeblich für die Betrachtung der Versorgungslage ist grundsätzlich der Planungsbereich (Pawlita in: jurisPK-SGB V, 4 Auflage 2020, § 95 Rn. 535; BSG, Urteil vom 3. August 2016 - a.a.O., Rn. 27; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - L 3 KA 73/09 B ER - juris, Rn. 19; für Ermächtigungen BSG, Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 14/05 R - SozR 4-2500 § 116 Nr. 3, Rn. 19).
  • SG Marburg, 15.06.2020 - S 12 KA 395/19

    1. Ein besonderes Versorgungskonzept ist kein Grund für die Verlegung eines

    Maßgeblich für die Versorgungslage ist der Planungsbereich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 15.10.2009 - L 3 KA 73/09 B ER - juris Rdnr. 19; für Ermächtigungen BSG, Urt. v. 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - SozR 4-2500 § 116 Nr. 3, juris Rdnr. 19).
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